Hinweise zu unseren Touren
Ausbildungstour, Führungstour oder Gemeinschaftstour ... was ist das?
So viel vorneweg … Soweit es bei einzelnen Touren oder Kursen nicht ausdrücklich anders vermerkt ist, handelt es sich bei unseren Sektionsfahrten, Wanderungen, Berg-, Ski- und Radtouren und anderen Unternehmungen immer um Gemeinschaftstouren im unten näher erläuterten Sinn. Damit die Veranstaltungen der DAV Sektion Neumarkt sicher und reibungslos verlaufen, werden die angebotenen Touren, Veranstaltungen usw. in folgende drei Kategorien eingeteilt.
Die Teilnehmer an Veranstaltungen müssen bei der Auswahl der Tour folgendes beachten:
Die Ausbildungsveranstaltung
→ Der Ausbilder ist – wie ein kommerzieller Bergführer – für Sicherheit der Teilnehmer verantwortlich.
→ Der Ausbilder hat die volle Verantwortung für die Veranstaltung und trifft alle Entscheidungen.
→ Der Teilnehmer hat die Anweisungen des Ausbilders uneingeschränkt zu befolgen.
→ Aber: Auch bei Ausbildungsveranstaltungen gibt es für jeden Teilnehmer einen „Restbereich“ an Eigenverantwortung.
Die Führungstour
→ Der Leiter ist – wie ein kommerzieller Bergführer – für Sicherheit der Teilnehmer verantwortlich.
→ Der Leiter hat die volle Verantwortung für die Veranstaltung und trifft alle Entscheidungen. → Der Teilnehmer muss die für die Tour erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten beherrschen.
→ Aber: Bei Führungstouren gibt es für jeden Teilnehmer einen „Restbereich“ an Eigenverantwortung unter Berücksichtigung des eigenen Könnens. Der Leiter kann deshalb nicht „immer und für alles“ verantwortlich gemacht werden.
Die Gemeinschaftstour
→ Der Leiter ist für die Organisation verantwortlich (Bus, Übernachtung usw.).
→ Der Leiter ist nicht für die Durchführung der Tour verantwortlich.
→ Der Leiter ist nicht für die Sicherheit der Tour verantwortlich.
→ Der einzelne Teilnehmer muss in der Lage sein, die Tour eigenständig durchzuführen, d.h. jeder Teilnehmer muss die Tour selbst beherrschen können.
→ Damit der einzelne Teilnehmer dies beurteilen kann, werden die Gemeinschaftstouren in der Ausschreibung detailliert mit Schwierigkeitsgrad, Anforderungsprofil, Länge und Besonderheit beschrieben.
→ Jeder Teilnehmer handelt eigenverantwortlich
Stornierungen
Geht die schriftliche Rücktrittserklärung 30 Tage vor der Veranstaltung in der Geschäftsstelle ein, werden keine Gebühren erhoben. Geht die schriftliche Rücktrittserklärung innerhalb von 30 Tagen vor der Veranstaltung ein und kann der Platz nicht anderweitig besetzt werden, erfolgt die Berechnung der Gesamtkosten laut Ausschreibung. Kann der Platz anderweitig besetzt werden, wird nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10€ erhoben. Wird ein ärztliches Attest vor Veranstaltungsbeginn vorgelegt, so wird ebenfalls nur die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10€ berechnet.