Das Klimaschutzbudget
Seit 2022 erheben wir unsere ausgestoßenen CO2-Emissionen bei allen Aktivitäten unserer Sektion.
Aus den ausgestoßenen CO2-Emisisonen berechnet sich dann das Klimabudget.
Hajo Herrmann von unserem Klimaschutzteam in der Sektion erklärt euch, was das Klimabudget ist und was wir damit machen können.
Wie berechnet sich das Klimaschutzbudget?
Wie viele Emissionen eine Untergliederung verursacht, ist ab 2023 aus der Emissionsbilanz des Vorjahres abzulesen. Anhand dieser Emissionssumme und dem CO2-Preis errechnet sich das Klimaschutzbudget.
Emissionen in Tonnen x aktuell gültiger DAV-CO2 Preis in 2023/2024 von 90 €.
Das Klimaschutzbudget verbleibt in der Sektion und wird dort selbst verwaltet.
Im Laufe der Jahre kann dann auch schon bei der Budgetplanung im Vorjahr abgeschätzt werden, welcher Anteil des Haushalts für das Klimaschutzbudget voraussichtlich reserviert werden muss.
Wenn die Emissionsbilanz steht, entwickeln die Klimaschutzkoordinator*innen in Zusammenarbeit mit ihrer Sektion darauf aufbauend die Klimaschutzmaßnahmen. Diese Maßnahmen werden in fünf Handlungsfeldern umgesetzt:
Mobilität, Infrastruktur, Verpflegung, Kommunikation und Bildung.
Wie wird das Klimaschutzbudget verwendet?
Die Maßnahmen, die aus dem Klimaschutzbudget finanziert werden, müssen dazu beitragen, in der Sektion Emissionen zu vermeiden oder zu reduzieren.
Dazu gehören zum Beispiel:
• Umsetzung von baulichen Maßnahmen:
◦ Wärmedämmung
◦ Austausch der Beleuchtung (LED)
◦ Bau einer PV-Anlage
◦ Solarthermieanlage
• Gehalt oder Aufwandsentschädigung zur Unterstützung der Datenerfassung und Bilanzierung (z.B. Minijobber Stelle)
• Werbemaßnahmen für den Klimaschutz/Sektionsmaßnahmen
• Maßnahmen zur Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
• Sektionsbusse / Zuschüsse bzw. Übernahme von Bahnfahrten + Öffi’s
• Schulungen von Hüttenwirt*innen zur Einsparung von Treibhausgasen im Hüttenbetrieb
Die Mittel des Klimaschutzbudgets sind für den Einsatz im Klimaschutz zweck-gebunden. Im Falle, dass in einem Jahr das Budget nicht vollständig ausgegeben wurde, wird das Restbudget - z.B. über eine zweckgebundene Rücklage - ins nächste Jahr mitgenommen. Umgekehrt können kosten-intensivere Maßnahmen über die Folgejahre aus dem Klimaschutzbudget bzw. der zweckgebundenen Rücklage finanziert werden.